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BAWAG closed or froze your business account: what its terms say

As of October 16, 2026, these are BAWAG’s own words on closing accounts: the notice it gives, the reasons it names and where a complaint can go next.

Notice before closing

1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Ge- schäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditverträ- ge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbesondere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer angemesse- nen Frist kündigen.

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Reasons it names for closing or suspending an account

Z 24. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die weitere Vertragszuhaltung unzumutbar macht, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündi- gen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung be- rechtigt, kann insbesondere vorliegen, wenn … der Kunde unrichtige Angaben über wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Umstände gemacht hat,

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Complaints and where to go next

Wohin können Sie sich wenden, sollten wir keine gemeinsame Lösung finden … Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft für Bankgeschäfte, ausgenommen Fremdwährungskredite (www.bankenschlichtung.at) … Österreichische Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner)

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These are the provider’s published terms, not legal advice. Your own agreement and the law where your company is may give you more.