BAWAG closed or froze your business account: what its terms say
As of October 16, 2026, these are BAWAG’s own words on closing accounts: the notice it gives, the reasons it names and where a complaint can go next.
Notice before closing
1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Ge- schäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditverträ- ge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbesondere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer angemesse- nen Frist kündigen.
Reasons it names for closing or suspending an account
Z 24. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die weitere Vertragszuhaltung unzumutbar macht, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündi- gen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung be- rechtigt, kann insbesondere vorliegen, wenn … der Kunde unrichtige Angaben über wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Umstände gemacht hat,
Complaints and where to go next
Wohin können Sie sich wenden, sollten wir keine gemeinsame Lösung finden … Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft für Bankgeschäfte, ausgenommen Fremdwährungskredite (www.bankenschlichtung.at) … Österreichische Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner)
These are the provider’s published terms, not legal advice. Your own agreement and the law where your company is may give you more.