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BAWAG hat Ihr Geschäftskonto gekündigt oder gesperrt: was die Bedingungen sagen
Stand 16. Oktober 2026 sind das die eigenen Worte von BAWAG zum Kündigen von Konten: die Frist, die genannten Gründe und wohin eine Beschwerde als Nächstes gehen kann.
Kündigungsfrist
1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Ge- schäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditverträ- ge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbesondere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer angemesse- nen Frist kündigen.
Genannte Gründe für Kündigung oder Sperrung
Z 24. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die weitere Vertragszuhaltung unzumutbar macht, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündi- gen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung be- rechtigt, kann insbesondere vorliegen, wenn … der Kunde unrichtige Angaben über wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Umstände gemacht hat,
Beschwerden und weitere Anlaufstellen
Wohin können Sie sich wenden, sollten wir keine gemeinsame Lösung finden … Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft für Bankgeschäfte, ausgenommen Fremdwährungskredite (www.bankenschlichtung.at) … Österreichische Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner)
Das sind die veröffentlichten Bedingungen des Anbieters, keine Rechtsberatung. Ihr eigener Vertrag und das Recht am Sitz Ihres Unternehmens können Ihnen weitere Rechte geben.