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BAWAG hat Ihr Geschäftskonto gekündigt oder gesperrt: was die Bedingungen sagen

Stand 16. Oktober 2026 sind das die eigenen Worte von BAWAG zum Kündigen von Konten: die Frist, die genannten Gründe und wohin eine Beschwerde als Nächstes gehen kann.

Kündigungsfrist

1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Ge- schäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditverträ- ge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbesondere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer angemesse- nen Frist kündigen.

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Genannte Gründe für Kündigung oder Sperrung

Z 24. (1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die weitere Vertragszuhaltung unzumutbar macht, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit mit sofortiger Wirkung kündi- gen. (2) Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung be- rechtigt, kann insbesondere vorliegen, wenn … der Kunde unrichtige Angaben über wesentliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder über sonstige wesentliche Umstände gemacht hat,

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Beschwerden und weitere Anlaufstellen

Wohin können Sie sich wenden, sollten wir keine gemeinsame Lösung finden … Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft für Bankgeschäfte, ausgenommen Fremdwährungskredite (www.bankenschlichtung.at) … Österreichische Finanzmarktaufsicht (www.fma.gv.at/beschwerde-und-ansprechpartner)

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Das sind die veröffentlichten Bedingungen des Anbieters, keine Rechtsberatung. Ihr eigener Vertrag und das Recht am Sitz Ihres Unternehmens können Ihnen weitere Rechte geben.